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Leistungspakete
Das Honorar der Steuerberater bemisst sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Gemäß § 4 Abs. 4 StBVV kann eine höhere oder niedrigere Vergütung in Textform vereinbart werden.
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben. In der Regel wird eine mittlere Gebühr abgerechnet.
Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.
Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.
Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat keinen Einfluss auf das Steuerberaterhonorar. Auch ist die prozentuale Beteiligung des Steuerberaters an den Steuerersparnissen berufswidrig.