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                       Leistungspakete

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Steuerberatung

Wegen häufiger Änderungen und ansteigender Rechtsunsicherheit wird es immer undurchsichtiger, welche Kosten geltend gemacht werden können und in welcher Höhe sie sich überhaupt auf die Höhe der Steuer auswirken.

  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen

  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung

  • Laufende Buchhaltung und Lohnbuchführung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen

  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen

  • Laufende Information über steuerliche Änderungen

  • und individuelles Auswertungspaket

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Gemäß § 4 Abs. 4 StBVV kann eine höhere oder niedrigere Vergütung in Textform vereinbart werden.
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben. In der Regel wird eine mittlere Gebühr abgerechnet.
Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.
Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.
Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat keinen Einfluss auf das Steuerberaterhonorar. Auch ist die prozentuale Beteiligung des Steuerberaters an den Steuerersparnissen berufswidrig.

©2021 Steuerberatung Brunner

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